Zwei Flüchtlinge (14 und 34 Jahre) sollen im Spaßbad „Arriba“ in Norderstedt zwei junge Mädchen (14 und 18 Jahre alt) vergewaltigt haben. Der Fall hatte nach den Silvester-Übergriffen in Köln und Hamburg für mediales Aufsehen gesorgt, da es sich bei den Angeklagten um Flüchtlinge aus Afghanistan handelt.
Das Gericht hielt die Aussagen der Mädchen für nicht glaubhaft, beide kannten sich aus der Psychiatrie. Die Aussagen der Hauptbelastungszeugin stufte das Gericht als nicht verwertbar ein. Die 14-Jährige war nach einer schweren Hirn-Operation von einer Haupt- zu einer Förderschülerin geworden. In einem Gutachten hieß es unter anderem, das Mädchen fülle Gedächtnislücken mit Erfahrungen aus.
Nach der Beweisaufnahme sieht das Gericht keinen dringenden Tatverdacht mehr. Die Staatsanwaltschaft hat einen Freispruch beantragt. Das Amtsgericht Norderstedt sprach beide Männer vom Vorwurf der Vergewaltigung frei.
Justizversagen im Fall Arriba?
Ein „Justizversagen“ titelte DER SPIEGEL und auch NDR Panorama 3 hielt den Fall für ein Justizversagen. Tatsächlich hätte der Haftbefehl viel früher aufgehoben werden müssen, zumal die Sachverständige lange vor der Hauptverhandlung von der Unverwertbarkeit der Aussage ausging.

Presseschau: Alle Beiträge
Seit 2025 haben wir für aktuelle Nachrichten eine eigene Seite eingerichtet mit Medienberichten zu Falschbeschuldigungen im Sexualstrafrecht.