Warnung vor Vergewaltiger war falsch

Eine Murnauerin erzählt ihrer Tochter, sie sei vergewaltigt worden. Die 16-jährige verfasst am 21. Januar in den sozialen Netzwerken die Warnung vor Vergewaltiger: „Aufgepasst! In Murnau läuft ein Vergewaltiger herum, er hat meine Mama gestern vergewaltigt.“

Der Polizei schilderte die Mutter schließlich in allen Details, wie sie auf dem Heimweg nach dem Besuch einer Gaststätte gegen 5:30 Uhr in einem Hinterhof nahe der Reschkreuzung von einem etwa 40-jährigen Mann brutal vergewaltigt und verletzt worden sei. Doch je länger die mühsamen Ermittlungen der Polizei dauerten, desto größer wurden die Zweifel an den Angaben der Frau. Letztlich stellte sich heraus: Nichts davon stimmte.

Eigendynamik setzte Warnung vor Vergewaltiger in Gang

Auch vor Gericht blieb die Frau zunächst bei der Vergewaltigungsstory. Erst als der Richter eine Gefängnisstrafe ins Spiel brachte, räumte sie ein, dass außer einem alkoholreichen Abend nichts gewesen war und ihre Verletzungen lediglich von einem Sturz im Schnee stammten. Nachdem sie ihrer Tochter von der angeblichen Vergewaltigung erzählte und diese im Internet für deren Verbreitung sorgte, habe die Angelegenheit eine Eigendynamik entwickelt, die ihr ein Abweichen von ihrer ursprünglichen Geschichte unmöglich gemacht habe.

Der Richter sah zwar von einer Freiheitsstrafe ab, verhängte jedoch mit 9.000 Euro (300 Tagessätze à 30 Euro) eine umso höhere Geldstrafe – „zur Verteidigung der Rechtsordnung“.

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Presseschau in Social Media: Warnung vor Vergewaltiger in Social Media war falsch

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