Ein wegen Vergewaltigung einer 23-Jährigen Angeklagter sowie sein wegen Beihilfe mitangeklagter Bekannter sind am Freitag vom Landgericht freigesprochen worden.
Vergewaltigung in Pizzeria war nicht glaubwürdig
Die Freisprüche, die u.a. von der Kanzlei Blazevska Strafverteidigerin/Rechtsanwältin erkämpft wurden, erfolgten aus tatsächlichen Gründen. Er war angeklagt, die Nichte seiner Lebensgefährtin mit alkoholischen Getränken abgefüllt und später im Beisein des Mitangeklagten in dessen Pizzeria in Mauenheim vergewaltigt zu haben. Kurz nach der Tat hatte das vermeintliche Opfer Anzeige gegen ihren Onkel erstattet.
„Die Aussage der Nebenklägerin zum Kerngeschehen war durchweg glaubwürdig“, sagte der Vorsitzende Richter, dann verstrickte sie sich aber in Widersprüche.

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