Aussagen abgesprochen: Keine versuchte Vergewaltigung

Das Landgericht Hamburg hat am Freitag einen 37-Jährigen vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung und des versuchten Mordes freigesprochen. Waren Aussagen abgesprochen?

Angaben der Zeugen haben sich als Lügen herausgestellt

Der 37-Jährige hatte am 28. Januar zwei Frauen in seiner Wohnung im Stadtteil Lohbrügge empfangen. Mit einer der Frauen, die ihm bekannt war, sei er ins Schlafzimmer gegangen. Unterdessen rief deren Freundin den Ex-Freund der Bekannten an, der dann gegen Mitternacht mit zwei Begleitern an der Wohnung erschien. Die drei Männer hätten den Angeklagten an der Tür angegriffen und vom Treppengeländer gestoßen. Der 37-Jährige habe sich gewehrt, auch mit einem Messer, und dabei einen der Angreifer verletzt. Dieser erlitt eine Stichwunde, Rippenbrüche, eine Lungenverletzung und einen lebensgefährlichen Pneumothorax. Ein Notarzt musste den Mann medizinisch versorgen, der anschließend in ein Krankenhaus gebracht und dort stabilisiert werden konnte.

Vom Vorwurf der Anklageschrift blieb nichts übrig

Die ursprüngliche Vorwurf in der Anklageschrift war, der 37-Jährige habe mehrfach den Wunsch geäußert, mit beiden sexuellen Kontakt haben zu wollen, was die Frauen jedoch ablehnten. Als die Freundin der Frau schon ziemlich betrunken gewesen sei, habe sie einen Bekannten angerufen, der beide abholen solle. Während die Frau auf dem Balkon telefoniert habe, habe der 37-Jährige die inzwischen schlafende Freundin ausgezogen. Dann sei er von der Freundin gestört worden, die ins Zimmer platzte. Einem der drei alarmierten Bekannten der Frau habe er dann mit einem Einhandmesser attackiert.

Zeugenaussagen abgesprochen

Vor dem Landgericht stellte sich die Sache jedoch ganz anders dar: Es wurde festgestellt, dass die beiden Frauen und die drei Männer offensichtlich ihre Aussagen abgesprochen hatten. Die Vorsitzende Richterin bezeichnete es als skandalös, dass aus vermeintlichem Schamgefühl solche falschen Vorwürfe erhoben wurden. Sie forderte die Staatsanwaltschaft auf, gegen die Zeugen wegen Falschaussage vorzugehen, denn ein solches Verhalten von Zeugen könne der Rechtsstaat nicht tolerieren.

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