Einem Mann aus Neuenrade war die Vergewaltigung einer 16-Jährigen am Feuerwehrgerätehaus in Küntrop zur Last gelegt worden. Nun wurde vor dem Landgericht Hagen verhandelt.
In der Hauptverhandlung stellte sich jedoch heraus, dass die junge Frau vor ihrer Strafanzeige zwei Instagram-Accounts unter dem Namen des Angeklagten angelegt und sich selbst von dort Nachrichten geschickt hatte, die die Tat zu bestätigen schienen. Am Tag danach ging sie zur Polizei und erstattete Strafanzeige.
Accounts und Chats gefälscht
Auf Nachfrage des Gerichts bestätigte der Konzern „Meta“, zu dem Instagram gehört, dass die Accounts über eine Handynummer angelegt wurden, die ihr zugeordnet werden konnte.
Auch die aussagepsychologische Sachverständige hatte ihr Gutachten zuvor in den entscheidenden Punkten revidiert. Die belastenden Aussagen der Zeugin seien „pauschal, oberflächlich und stereotyp“, stellte sie nun fest. Die Aussage habe daher keine hinreichende Glaubwürdigkeit. Ein Rückschluss auf tatsächliche Erlebnisse sei nicht möglich. Als mögliches Motiv für eine Falschbeschuldigung vermutete die Gutachterin unerwiderte Beziehungswünsche und Emotionen gegenüber dem Angeklagten. In ihren polizeilichen Vernehmungen habe die Zeugin ihre Vorwürfe dann nach und nach verschärft und den Angeklagten immer mehr belastet.
Der Mann wurde freigesprochen. In seiner Urteilsbegründung stellte der Richter fest, die Zeugin habe die Chats gefälscht und mit diesen falschen Angaben versucht, die Ermittlungsbehörden zu täuschen. Und für ein derartiges Verhalten gebe es im Volksmund ein passendes Sprichwort: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht.“

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