Vergewaltigung durch Mitbewohner erfunden

Er habe sie vergewaltigt. Mit dieser Beschuldigung brachte die 28-jährige Frau aus einer betreuten Wohngruppe 2017 ihren Mitbewohner in Untersuchungshaft. Später räumte sie jedoch ein, dass sie freiwillig mit dem Mann Sex gehabt habe. Deshalb musste sich die Frau am Donnerstag vor dem Schöffengericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihr nicht nur das Vortäuschen einer Straftat vor, sondern auch Freiheitsberaubung – weil der junge Mitbewohner wegen ihrer Falschaussage fast vier Wochen lang in U-Haft saß.

Die Frau zeigte sich auch vor Gericht geständig und räumte ein, ihr tue leid, was sie dem Jungen angetan habe. Auf die Frage nach dem Motiv für die Falschbeschuldigung, gab sie an, sie habe gehofft, durch diesen Vorwurf wieder an ihre vorherige Wohnstelle in Gmünd zurück zu dürfen. Der Plan ging sogar auf, denn durch die erfundene Vergewaltigung kam die Frau wieder zurück an die frühere Wohnstelle, wo sie eine Beziehung zu einer Frau hatte.

Ausnahmesituation für intelligenzgeminderte Angeklagte

Aufgrund ihrer Intelligenzminderung habe die Frau die Folgen ihrer Falschaussage allerdings gar nicht überblicken können. Es sei eine Ausnahmesituation für die Angeklagte gewesen. Dass sie weitere erhebliche Straftaten begehe, sei nicht zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft beantrage eine siebenmonatige Bewährungsstrafe, der Verteidiger meinte, dass auch sechs Monate ausreichten.

Das Gericht entschied sich für den Vorschlag des Verteidigers: sechs Monate auf Bewährung. Zudem muss die Frau 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und einen zweiseitigen Entschuldigungsbrief an ihren Mitbewohner schreiben. Die Richterin merkte an, dass die Strafe ohne verminderte Schuldfähigkeit deutlich höher ausgefallen wäre, hielt ihr aber zugute, dass sie in einer absoluten Ausnahmesituation gewesen sei.

Weiterlesen (Gmünder Tagespost)

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