Falschbeschuldigung im Sexualstrafrecht
Falschbeschuldigung: Vorwurf sexueller Übergriff
Ein sexueller Übergriff (§ 177 Abs. 1, 2 StGB) ist eine sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person. Darunter fällt auch, wenn diese Person in ihrer Willensbildung eingeschränkt ist, z.B. weil sie schläft oder sehr betrunken ist und deshalb keinen Willen mehr bilden kann.
Hier kann es zu einer Falschbeschuldigung kommen, wenn der Sexualpartner nur behauptet, geschlafen zu haben oder betrunken gewesen zu sein und die einvernehmlichen sexuellen Handlungen später lediglich als einen sexuellen Übergriff darstellt. Oft passiert dies nach einer Verabredung über eine Dating-Plattform dann, wenn sich der eine Partner mehr erhofft hat als ein sexuelles Abenteuer. Auch wenn dieses Date als sexuell unbefriedigend wahrgenommen wurde, kam es danach schon zu einer Falschbeschuldigung. Die Person meint, ihrem Gegenüber deutlich kommuniziert zu haben, dass sie das (so) nicht möchte, der andere hat dies aber so nicht wahrgenommen. Ein Mangel in der Kommunikation kann so böse Folgen haben!
Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten?
Obwohl dieser Brief mit Vorladung überschrieben ist, müsste dort vielmehr Einladung stehen, denn als Beschuldigter sollte man einer Ladung der Polizei niemals nachkommen. Wenn Sie uns als Anwalt beauftragen, werden wir die Einladung zuerst freundlich für Sie absagen und danach dann Akteneinsicht beantragen. Diese erhält regelmäßig nur ein Anwalt.
Falschbeschuldigung: sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung
Eine sexuelle Nötigung (§ 177 Abs. 5 StGB) liegt vor, sofern die sexuellen Handlungen mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt oder dem Ausnutzen einer schutzlosen Lage erzwungen wurden. Die Schwelle der Gewalt ist sehr niedrig, so dass Festhalten oder Herunterdrücken schon ausreicht.
Die Handlung wird zu einer Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) mit dem Eindringen in den Körper – egal ob in den des Täters oder des vermeintlichen Opfers. Auch die sexuelle Praktik (oral, vaginal, anal) oder ob das Eindringen mit einem Gegenstand (z.B. Sexspielzeug) erfolgt ist unerheblich. Man kann sich vorstellen, dass ein One-Night-Stand schnell in einer Katastrophe enden kann, wenn ein Sexualpartner hinterher behauptet, der Sex bei dem Date sei nicht einvernehmlich gewesen.
Der richtige Rechtsanwalt entscheidet!
Sie sollten Ihre Strafverteidigung nur einem Spezialisten anvertrauen. Kaum ein anderes Gebiet weist so viele Besonderheiten auf wie das Sexualstrafrecht. Der Anwalt braucht spezielle Kenntnisse im Bereich der Aussagepsychologie, die nur wenige Rechtsanwälte aufweisen können.
Wir verteidigen Sie bei der Falschbeschuldigung eines Sexualdelikts, auch wenn alle anderen Sie für schuldig halten – darauf können Sie sich verlassen.