Knapp zwei Jahre lang saßen die 54-jährige Mutter und der 58-jährige Stiefvater in Untersuchungshaft – offenbar zu Unrecht. Das Gericht sprach sie am Donnerstag frei. Als Gründe für den Freispruch nannte das Gericht u.a. sehr widersprüchliche und mehrfach gleichlautende Aussagen sowie ein emotionsloses Verhalten der Tochter „Die Kammer ist überzeugt, dass die 19 angeklagten Taten nicht stattgefunden haben“. Zuvor war unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein weiteres Gutachten verlesen und die Schlussvorträge gehalten worden.
Zum Auftakt des zweiten Prozesses im August hatte die 26-jährige Tochter erneut schwere Vorwürfe gegen ihre Mutter und ihren Stiefvater erhoben: Sie behauptete, mehrfach vergewaltigt, misshandelt und verletzt worden zu sein, zudem hätte das Paar ihren Tod geplant. Doch während der Beweisaufnahme kamen Zweifel an ihren Anschuldigungen auf. Ein Sachverständiger äußerte die Auffassung, dass die Vorwürfe wohl nicht der Wahrheit entsprächen. Auch die Mutter hatte im zweiten Prozess betont, dass die angeklagten Gewalttaten nicht stattgefunden hätten.
Lange Haftstrafen wegen Falschbeschuldigung der Tochter
Das ursprüngliche Urteil war im ersten Prozess vor dem Landgericht Braunschweig gefallen, wo das Paar wegen der Falschbeschuldigung der Tochter zu langen Haftstrafen verurteilt worden war – dreizehneinhalb Jahre für die Mutter und neun Jahre und sechs Monate für den Stiefvater.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil jedoch aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen. Dabei sollte insbesondere die Aussagetüchtigkeit des mutmaßlichen Opfers besser aufgeklärt werden. Bereits vor Beginn des zweiten Prozesses hatte die Kammer den Haftbefehl im Juni aufgehoben, da sie keinen dringenden Tatverdacht mehr sah.
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