Falschbeschuldigung: sexueller Missbrauch

Erhebt das eigene Kind zu Unrecht den Vorwurf eines sexuellen Missbrauchs von Kindern ist dies zweifelsohne die zerstörerischste Form der Falschbeschuldigung im Sexualstrafrecht.

In der Vergangenheit sind einige Fälle bekannt geworden, in denen Väter nach der falschen Anschuldigung ihrer Tochter viele Jahre im Gefängnis waren bis in einem Wiederaufnahmeverfahren schlussendlich ihre Unschuld festgestellt wurde.

Was ist sexueller Missbrauch?

Im Strafgesetzbuch (§§ 174 ff. StGB) sind zahlreiche Formen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen definiert, die sich im Wesentlichen durch die Stellung des Täters zu einem Kind unterscheiden. Missbrauch kann allgemein verschiedene Erscheinungsformen haben, gemeint sind hier sexuelle Handlungen an, von oder vor Personen unter 18 Jahren.

Generell gilt, dass Kinder (unter 14 Jahren) nicht einwilligungsfähig in sexuelle Handlungen sind, folglich ist unerheblich, ob sie die Handlungen selbst wollten oder ggf. verlangt haben.

Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, § 174 StGB

Besteht zwischen dem Beschuldigten und Minderjährigen ein Erziehungs- bzw. Betreuungsverhältnis (z.B. Lehrer), eine Abhängigkeit durch Ausbildungs-, Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis oder handelt es sich beim Minderjährigen um einen leiblichen oder rechtlichen Abkömmling (z.B. Kind, Stiefkind, Enkel) des Beschuldigten oder seines Ehegatten bzw. Lebenspartners, handelt es sich hierbei um Schutzbefohlene.

Einfach formuliert: Ein Lehrer darf keine sexuellen Handlungen mit seinen Schülerinnen oder Schülern unter 18 Jahren vornehmen, Arbeitgeber nicht mit seinen Auszubildenden oder den Arbeitnehmer:innen unter 18 Jahren. Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) sollen umfassend geschützt werden vor Personen, denen sie anvertraut sind.

Soweit es sich nicht um einen schweren sexuellen Missbrauch handelt (siehe Strafe) beträgt die Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren.

Sexueller Missbrauch von Kindern, §§ 176 ff. StGB

Unter sexuellen Missbrauch von Kindern fallen sämtliche sexualisierte Handlungen, in die in irgendeiner Weise ein Kind involviert ist, welches unter 14 Jahre alt ist und zwar unabhängig davon, ob diese mit oder ohne Körperkontakt stattfinden. Strafbar sind (gemäß § 176 StGB) sämtliche körperlichen Berührungen in sexueller Absicht, genauso wie auch eine Einwirkung über das Internet gemäß § 176a StGB.

Dennoch gibt es eine Erheblichkeitsschwelle (§ 184h StGB), die jedoch umso niedriger liegt, je jünger das Kind ist. Danach sind solche Handlungen sexuelle Handlungen, die von einiger Erheblichkeit sind, z.B. Berührungen an Brust, Po oder auch ein Zungenkuss.

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, § 176c StGB

Ein schwerer sexueller Missbrauch liegt u.a. vor, sofern eine Person, mindestens 18 Jahre alt ist, mit einem Kind, das jünger als 14 Jahre ist, den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich vornehmen lässt, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind. Gemeint sind alle Fälle eines Eindringens, egal ob in den Körper des Kindes oder des Erwachsenen – gemeint sind Oralverkehr, Vaginalverkehr und Analverkehr – oder auch nur Eindringen mit dem Finger.

Sexueller Missbrauch von Jugendlichen, § 182 StGB

Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren können grundsätzlich selbst in sexuelle Handlungen einwilligen, sofern die Entscheidung nicht durch den Erwachsenen manipuliert und dadurch ausgenutzt wird, durch

  • die Gewährung eines Entgelts oder geldwerten Vorteils
  • Ausnutzung einer Zwangslage
  • Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung einer Person unter 16 Jahren von einer Person über 21 Jahren (faktisch der sexuellen Unerfahrenheit)

Zu beachten ist, dass die Anforderungen an das Entgelt sowie die Zwangslage sehr niedrig sind, so dass schon eine Einladung ins Kino ausreichen kann, sofern dafür im Gegenzug die sexuellen Handlungen durch die Jugendliche oder den Jugendlichen vereinbart sind.

In den ersten beiden Fällen reicht die mögliche Strafe von Geldstrafe bis zu fünf Jahren, im dritten Fall von Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

Wie wird sexueller Missbrauch bestraft?

Der sexuelle Missbrauch von Kindern (unter 14 Jahren) ist ein Verbrechen, die Freiheitsstrafe beträgt mindestens ein Jahr bei sämtlichen körperlichen Berührungen in sexueller Absicht. Ein schwerer sexueller Missbrauch (§ 176c StGB) erhöht diese Mindeststrafe auf zwei Jahre – und reicht bis zu 15 Jahren – eine Bewährungsstrafe ist dadurch praktisch ausgeschlossen.

Für den schweren sexuellen Missbrauch wird es regelmäßig keine Bewährungsstrafe geben, denn eine „Punktlandung“ auf genau zwei Jahre Freiheitsstrafe ist überaus selten und setzt in jedem Fall ein Geständnis voraus. Wollen Sie eine Tat gestehen, die Sie nicht begangen haben, nur in der Hoffnung auf eine Bewährungsstrafe? Das kann schnell daneben gehen!

Hinzuweisen ist auf den Haftgrund der Wiederholungsgefahr (§ 112a Abs. 1 Nr. 1 StPO), der bei dringendem Tatverdacht die Anordnung der Untersuchungshaft (U-Haft) erlaubt.

Wann verjährt sexueller Missbrauch?

Zunächst ruht die Verjährung im Sexualstrafrecht bis zum 30. Lebensjahr eines Opfers nach § 78b Abs. 1 StGB, d.h. die eigentliche Verjährungsfrist beginnt noch gar nicht zu laufen. Für schwere Taten (§ 176c StGB) beträgt die Verjährungsfrist dann 20 Jahre, wodurch die Verjährung nie vor dem 50. Lebensjahr eines Opfers abläuft. Die Verjährungsfrist beginnt allerdings mit jeder Unterbrechung (§ 78c StGB) jeweils von neuem zu laufen, namentlich durch die in §§ 78c, 78b Abs. 3, 4 StGB aufgeführten prozessualen Maßnahmen und Situationen.

Für „Altfälle“, in denen der Missbrauch schon viele Jahrzehnte zurückliegt, ist eine komplexe Prüfung anzustellen, die sämtliche Gesetzesänderungen berücksichtigt. Nur dann, wenn die Verjährung bereits einmal abgelaufen war, gilt diese als endgültig verjährt.

Was passiert bei Aussage gegen Aussage?

Die Beweiskonstellation Aussage gegen Aussage ist die schwierigste für alle Beteiligten und nirgendwo stehen sich die Aussagen zweier Beteiligter so häufig konträr gegenüber wie im Sexualstrafrecht. Natürlich, denn fast immer waren eben nur diese beiden Personen dabei, wenn etwas passiert sein könnte, infolgedessen fehlen andere Zeugen oder Beweise, wobei Negativtatsachen – dass etwas nie passiert ist – ohnehin nicht unter Beweis gestellt werden können. Ein Entlastungsbeweis ist folglich in den allermeisten Fällen unmöglich.

Dies hängt u.a. auch damit zusammen, dass insbesondere bei jüngeren Kindern die Voraussetzungen an die Tatindividualisierung, also den Zeitpunkt der angeblichen Tat und dessen genaueren Umstände sehr gering sind. Das macht etwa einen Alibibeweis unmöglich. Umso später dieser Missbrauch zur Anzeige gebracht wird, umso schlechter ist die Erinnerung.

Stehen sich Aussage gegen Aussage gegenüber oder schweigt der Beschuldigte, bedeutet dies nicht, dass der Angeklagte deshalb freigesprochen werden müsste. Vielmehr steht vor allem die Frage im Raum, warum sich jemand so etwas ausdenken sollte und dann noch zulasten des eigenen Vaters beispielsweise. Diese Frage ist allerdings schon falsch gestellt.

Wie entsteht eine Falschbeschuldigung?

In den seltensten Fällen ist ein sexueller Missbrauch ausgedacht, daher greift die Frage viel zu kurz. Denn fast immer handelt es sich um eine unbewusste Falschbeschuldigung, somit lügt die Person nicht, sondern glaubt wirklich, sie sei Opfer dieser Tat geworden. Aufzuklären ist in diesen Fällen die Aussageentstehung und weitere Entwicklung. Wann hat sich jemand das erste Mal an die Tat erinnert oder war die Erinnerung immer da? Gab es Therapien oder möglicherweise andere suggestive Einflüsse? Die Aufklärung erweist sich als sehr schwierig.

Falschbeschuldigung sexueller Missbrauch von Kindern durch falsche Erinnerungen aufgrund von Therapie oder Suggestion

Falsche Erinnerungen

Wer denkt sich so etwas aus? lautet eine oft gehörte Frage, die jedoch bereits falsch gestellt ist. Häufiger als die erlogene Falschbeschuldigung ist eine selbst für wahr gehaltene (unbewusste) Falschbeschuldigung durch falsche Erinnerungen.

Vielleicht bemerkt man, dass sein eigenes Leben anders verläuft als das der Freunde, die haben stabile Beziehungen, einen guten Job, sind glücklich und man selbst kriegt das alles nicht auf die Kette. Zusammen mit einem Therapeuten will man dann herausfinden, warum das so ist und beginnt eine Therapie, z.B. bei einem Life Coach oder einem Heilpraktiker für Psychotherapie. Der verortet sämtliche Probleme recht schnell in der Kindheit und stellt in den Raum, ob es dort vielleicht zu Übergriffen gekommen sein könnte. In diesem Moment ist das Gehirn auf dieses Thema fokussiert und sucht in der Erinnerung nach möglichen Übergriffen, weil das die Erklärung dafür wäre, warum das eigene Leben so anders verläuft als das der Freunde. Findet man nun solche Ereignisse ist die falsche Erinnerung geboren.

Spezialisierter Anwalt für Falschbeschuldigung

Rechtsanwalt Mirko Laudon gilt als Experte für die „Aussage gegen Aussage“ Konstellation. Er hält hierzu bundesweit Vorträge und ist Autor zu diesem Thema in den Handbüchern für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren sowie für die strafrechtliche Hauptverhandlung. Als Strafverteidiger hat er bereits in hunderten Verfahren Beschuldigte verteidigt, von dessen Unschuld er überzeugt war, wenn nötig bis zum Bundesgerichtshof (z.B. BGH StV 2025, 87). All diese Verfahren gingen gut für den Beschuldigten aus.

Erfolgreiche Strafverteidigung

Ich darf in hunderten Strafverfahren meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht auf zahlreiche fantastische Ergebnisse zurückblicken.

Erfolge: Erfolgreiche Strafverteidigung von Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M.

Diese Erfolge bedeuten aber nicht, dass wir tatsächlich schuldige Mandanten „raushauen“. Im Fokus eines Strafverfahrens steht die Wahrheitsfindung, an der wir uns aktiv beteiligen. Diese „Wahrheit“ mag manchmal unbequem sein, manchmal auch nur subjektiv, oftmals ist der Weg dorthin schwierig, zuweilen unbequem. Der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht diese Einsicht zu vermitteln, ist die Aufgabe einer engagierten Strafverteidigung.

Strafverteidigung ist kein Beliebtheitscontest, denn ein „Kuschelkurs“ mit dem Gericht hat noch keinem Mandanten geholfen: Ein Verteidiger muss das Gericht von der Verurteilungsprognose runterbringen, das schaffen Sie nicht mit Freundlichkeit – hart in der Sache, aber jedenfalls substanziell in der Argumentation. 

Wer als Anwalt sexueller Missbrauch als Fachgebiet hat

… macht dies aus Überzeugung und mit Begeisterung. Wir zumindest!

Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. wurde während seiner praktischen Ausbildung bei Rechtsanwalt Johann Schwenn erstmals mit dem Missbrauch mit dem Missbrauch konfrontiert, da dieser einige der im folgenden genannten Wiederaufnahmeverfahren führte. Die damit einhergehende zerstörerische Kraft und Ungerechtigkeit dieser falschen Beschuldigung hat ihn seitdem nicht mehr losgelassen sowie dazu geführt, dass er sich seit Beginn seiner eigenen Tätigkeit als Rechtsanwalt schwerpunktmäßig der Falschbeschuldigung im Sexualstrafrecht, z.B. beim Vorwurf sexueller Missbrauch widmet.

Wiederaufnahmeverfahren wegen sexuellen Missbrauchs

Ist das Urteil wegen sexuellen Missbrauchs rechtskräftig geworden, bleibt als letzte Option das komplizierte und sehr selten erfolgreiche Wiederaufnahmeverfahren. In einigen bekannt gewordenen Fällen hat dies nach vielen Jahren die Unschuld des Verurteilten festgestellt:

Adolf S. und Bernhard M. (Fall Amelie bei ZEIT Verbrechen), Heinz-Dieter Gill, Ralf Witte, Norbert Kuß, Herbert Becker sowie Matthias G., Ramona und Thorsten R. (nach Revision)

Hinweis: Sofern die Namen vollständig genannt und nicht abgekürzt sind, dann nur, weil diese öffentlich bekannt u.a. in der Wikipedia so bezeichnet sind. Eigene Verfahren sind hier nicht aufgeführt.

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Unverbindliche Erstberatung

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Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient einer ersten Orientierung, ersetzt aber nicht die Beratung im Sexualstrafrecht durch einen Rechtsanwalt.

Was ist Kindesmissbrauch?

Kindesmissbrauch ist kein Begriff aus dem Strafrecht, sondern der sexuelle Missbrauch von Kindern wird landläufig und in der Presse häufig als Kindesmissbrauch bezeichnet. Der Begriff Kindesmissbrauch ist zu kritisieren, denn es kann keinen rechtmäßigen „Gebrauch“ von Kindern geben und somit auch keinen „Miss“brauch im Sinne von Kindesmissbrauch.

Wann sind sexuelle Handlungen immer strafbar?

Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind immer strafbar, sogar wenn diese ohne Körperkontakt stattfinden.

Dürfen zwei unter 14-jährige zusammen Sex haben?

Solange man unter 14 Jahre alt ist, kann man zumindest deshalb nicht bestraft werden, weil man noch strafunmündig ist. Ob ein Kind in diesem Alter schon Sex haben sollte, ist eine andere Frage.

Ab wann darf ein Jugendlicher Sex haben?

Jugendliche ab 14 Jahren haben das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, es gelten aber einige Einschränkungen: Einvernehmliche sexuelle Handlungen mit anderen Jugendlichen oder Erwachsenen sind erlaubt, sofern keine Zwangslage ausgenutzt oder Geld für sexuelle Handlungen gezahlt bzw. andere Vorteile gewährt werden. Anders sieht es wiederum aus, sofern eine Person über 21 Jahre, die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung einer Person unter 16 Jahren ausnutzt.

Wer bezahlt den Anwalt, wenn ich unschuldig bin?

Leider Sie! Unschuldige brauchen sogar den besten Anwalt, um zu verhindern, dass sie unschuldig verurteilt werden. Vertrauen Sie daher nur einem Anwalt, der viel Erfahrung auf dem Gebiet von Falschbeschuldigungen mitbringt, so wie wir! In einer kostenlosen Erstberatung besprechen wir nicht nur Ihre Erfolgsaussichten, sondern auch unser Honorar.

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