Sexualstrafrecht
— Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Das Sexualstrafrecht einschließlich der verfahrensrechtlichen Vorschriften ist in den letzten Jahren so häufig geändert worden wie wohl kein anderes Rechtsgebiet, alles für den Schutz der möglichen Opfer. Die Forderungen weiterer Verschärfungen sowie nach härteren Strafen sind allgegenwärtig. Wer als Anwalt Sexualstrafrecht als sein Fachgebiet wählt, hat sich für die schwierigsten und herausforderndsten Mandate im gesamten Strafrecht entschieden.
Für den schnellen Überblick
Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. ist seit mehr als 10 Jahren auf unschuldige Beschuldigte im Sexualstrafrecht spezialisiert, als einer von ganz wenigen Rechtsanwälten bundesweit – aus Überzeugung und mit Begeisterung. Zudem gilt er als anerkannter Experte für Aussage gegen Aussage Konstellationen sowie die Befragung von Zeugen in der Hauptverhandlung. Vertrauen Sie deshalb nicht irgendeinem Anwalt, sondern seiner besonderen Expertise!
Aussage gegen Aussage
Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ gilt schon seit 2016 im Sexualstrafrecht. Entscheidend ist ein erkennbar entgegenstehender Wille zu bestimmten sexuellen Handlungen. Fast immer steht Aussage gegen Aussage.

Rückblick
Die letzte große Reform im Sexualstrafrecht („Nein heißt Nein“) im November 2016 gründet ironischerweise gleich in mehrfacher Hinsicht auf Falschbeschuldigungen. Der Fall Gina-Lisa Lohfink befeuerte damals die Debatte um die Verschärfung des Sexualstrafrechts, mehrere Politiker:innen (einschließlich des damaligen Bundesjustizministers) erklärten sich mit ihr im #TeamGinaLisa solidarisch. Noch vor Inkrafttreten von „Nein heißt Nein“ stellte sich jedoch heraus, dass die angebliche Vergewaltigung keine war und Lohfink wurde schließlich wegen falscher Verdächtigung rechtskräftig verurteilt. Weiter befeuert wurde die Reformdebatte durch die Kampagne „Vergewaltigung verurteilen“, in welcher der Bundesverband Frauenberatungsstellen mit erfundenen Zahlen angebliche Strafbarkeitslücken anprangerte.
Ausblick
Der Versuch, im Jahr 2023 den Grundsatz „Ja heißt Ja“ europaweit im Gesetz zu verankern, scheiterte u.a. am Widerstand des Bundesjustizministers Marco Buschmann (FDP). Schon in der nächsten Legislaturperiode wird „Ja heißt Ja“ aber hochwahrscheinlich Gesetz werden – nicht ganz unwahrscheinlich auch mit höheren Mindeststrafen.
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Die einzelnen Straftatbestände finden sich im Wesentlichen im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuchs (StGB) „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“, jedoch dort ziemlich unsystematisch. Der folgende Überblick soll die einzelnen Straftaten veranschaulichen:
Sexueller Missbrauch
- von Schutzbefohlenen
- von Kindern und Jugendlichen
- von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
- unter Ausnutzung einer Amtsstellung
- Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
Sexuelle Handlungen gegen den Willen
- sexueller Übergriff
- Ausnutzung fehlender Willensbildungsfähigkeit oder Willensäußerungsfähigkeit
- Drohung mit einem empfindlichen Übel oder Drohung mit Gewalt/Anwendung von Gewalt
- sexuelle Nötigung
- Vergewaltigung
Jugendschutzdelikte
- sog. „Cybergrooming“, insbesondere
- sexueller Missbrauch ohne Körperkontakt
- Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs
- Verbreiten/Besitz von Missbrauchsanleitungen
Die ausgewählten Straftatbestände sind nicht abschließend, aber üblicherweise diejenigen, in denen regelmäßig Falschbeschuldigungen anzutreffen sind (mehr erfahren).
Anwalt Sexualstrafrecht: Wir bewahren Ihre Freiheit!
Nirgends ist die Bereitschaft zur Vorverurteilung so groß wie im Sexualstrafrecht und der Grundsatz „in dubio pro reo“ so wenig wert. Dem muss ein Strafverteidiger engagiert und unnachgiebig entgegentreten – hart in der Sache und substanziell in der Argumentation.
Im Sexualstrafrecht steht für den Beschuldigten alles „auf dem Spiel“, sodass der teuerste Rat am Ende häufig der ist, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben. Denn beim Vorwurf der Vergewaltigung ist eine Bewährungsstrafe praktisch ausgeschlossen. Legen Sie sich keinesfalls ein falsches Geständnis ab, weil Ihnen ein Anwalt oder das Gericht dafür eine Bewährungsstrafe in Aussicht stellt, denn das geht oft genug schief.
Professionelle Verteidigung im Sexualstrafrecht erfordert fundiertes Wissen und Erfahrung auch außerhalb des Strafrechts, namentlich bei interdisziplinären Fragestellungen auf dem aussagepsychologischen, psychiatrischen sowie rechtsmedizinischen Fachgebiet. Darüber hinaus ist elementar, die höchstgerichtliche Rechtsprechung zu beherrschen. Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. gibt Fortbildungen zu diesem Themen für andere Rechtsanwälte sowie Fachanwälte für Strafrecht und ist deshalb immer auf dem neusten Stand.

Rechtsprechungsübersicht
Der Bundesgerichtshof (BGH) verfolgt eine nunmehr sehr gefestigte Rechtsprechung zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen in der Konstellation „Aussage gegen Aussage“.
Die Strafverteidigung im Sexualstrafrecht legt ihren Schwerpunkt in aller Regel auf die verfahrensrechtlichen Probleme, vor allem bei Aussage gegen Aussage. Wie ein „menschlicher Lügendetektor“ prüft die Verteidigung dann die Aussage auf ihre Glaubhaftigkeit. Schwierig wird es immer dann, wenn die Aussageperson selbst an ihre Aussage glaubt, sie unbewusst falsch aussagt, was die unterschiedlichsten Gründe haben kann. Dann ist ein besonderes Augenmerk auf die Frage zu legen, ob es suggestive Einflüsse auf die Aussage gab und die Aussageentstehung und -entwicklung in den Blick zu nehmen.
Wer als Anwalt Sexualstrafrecht als Fachgebiet hat
… macht dies aus Überzeugung und mit Begeisterung. Wir zumindest!
Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. wurde während seiner praktischen Ausbildung bei Rechtsanwalt Johann Schwenn erstmals auf das Thema Falschbeschuldigung im Sexualstrafrecht aufmerksam. Die damit einhergehende Boshaftigkeit sowie Ungerechtigkeit dieser falschen Beschuldigung hat ihn seitdem nicht mehr losgelassen und dazu geführt, dass er seit dem Beginn seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt schwerpunktmäßig im Sexualstrafrecht verteidigt, z.B. bei einer Falschbeschuldigung nach einer angeblichen Vergewaltigung.
Seinen Kanzleisitz hat Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. in Hamburg und Berlin, er wird als Strafverteidiger im Sexualstrafrecht aber bundesweit für seine Mandanten tätig.