Falschbeschuldigung im Sexualstrafrecht

Kaum ein Vorwurf ist gesellschaftlich so sensibel und zugleich so zerstörerisch wie der Tatvorwurf eines Sexualdelikts – allein die Beschuldigung genügt, die soziale Existenz des Verdächtigten nachhaltig zu zerstören. Besonders perfide ist, dass einem niemand glaubt, dass es sich um eine Falschbeschuldigung handelt, man also völlig zu Unrecht beschuldigt wird. In dieser Krisensituation benötigen Sie unbedingt professionelle Unterstützung!

Wer unschuldig ist braucht den besten Anwalt

Gerade bei einer Falschbeschuldigung ist es besonders wichtig, möglichst frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuziehen, der als vertrauensvoller Beistand und Ansprechpartner fungiert. Hoffen Sie nicht darauf, dass sich alles schon irgendwie von allein klären wird – denn das tut es eigentlich nie! Vielmehr verlieren Sie wichtige Zeit, in der die Strafverteidiger bereits gegen die falsche Verdächtigung vorgehen könnte.

Wer unschuldig ist, braucht die besten Anwälte

Süddeutsche Zeitung (Anna Fischhaber)

Zu Beginn des Ermittlungsverfahrens – direkt nach der Vorladung – sind die Chancen am größten, das Strafverfahren strategisch zu beeinflussen, zu agieren, anstatt nur zu reagieren und eine öffentliche, für alle überaus belastende Hauptverhandlung zu vermeiden.

An dieser Stelle eine wichtige Warnung:

Sprechen Sie auf keinen Fall selbst mit der Polizei, um dadurch die Vorwürfe „aus der Welt“ zu schaffen. Das wird nicht funktionieren, sondern sich eher als fataler Bumerang erweisen! Nehmen Sie keinesfalls den Termin der Vorladung wahr!

Wenn Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, werden wir den Termin der Vorladung für Sie absagen und fortan sämtliche Kommunikation mit der Polizei und den Ermittlungsbehörden übernehmen. Sie werden dann in der Regel nicht mehr von der Polizei kontaktiert.

Vorladung von der Polizei: Für gute Strafverteidigung besser zum Fachanwalt für Strafrecht

Vorladung erhalten?

Haben Sie eine Vorladung der Polizei, einen Strafbefehl, eine Anklage oder Ladung als Beschuldigte:r vor Gericht erhalten? Zögern Sie nicht und nehmen sofort Kontakt zu uns auf für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung in Hamburg und Berlin.

Gründe für Falschbeschuldigungen

Eine Falschbeschuldigung ist nicht mit einer Lüge gleichzusetzen, es gibt unterschiedlichste Gründe, warum der Vorwurf unzutreffend sein kann. Einerseits rechtliche Gründe, dass das Verhalten des Beschuldigten nicht strafbar war, etwa weil er den entgegenstehenden Willen nicht erkennen konnte oder ihn tatsächlich nicht erkannt hat, andererseits kommen auch Erinnerungsfehler oder eine Erinnerungsverfälschung („falsche Erinnerungen“) in Betracht. In diesen Fällen ist von einer unbewussten Falschbeschuldigung zu sprechen.

Daneben gibt es jedoch auch Fälle bewusster Falschbeschuldigungen, deren Hintergründe und Motive wissenschaftlich untersucht* und folgendermaßen untergliedert wurden:

  • Familiäre Konflikte, Probleme in der Familie oder Partnerschaft
  • Verdecken von sexuellen Beziehungen (Affären)
  • Pubertätskrisen, Verdecken erster sexueller Erlebnisse
  • Mitleid oder Aufmerksamkeit erregen („wichtig machen“)
  • Rechtfertigung für Fehlverhalten
  • Scham- oder Peinlichkeitsgefühle
  • Angst vor Schwangerschaft
  • Gegenanzeige, Rache
  • psychische Erkrankungen

Natürlich bleibt das Motiv in einer Vielzahl der Fälle auch unbekannt.

Fallgruppen der Falschbeschuldigung

Grundsätzlich kommen Falschbeschuldigungen im gesamten Strafrecht vor, aber besonders zerstörerisch sind sie eben, wenn Aussage gegen Aussage steht, wie häufig im Sexualstrafrecht. In der Praxis sind vor allem folgende Fallgruppen relevant:

  • Falschbeschuldigung nach One-Night-Stand oder in Freundschaft+ Beziehungen
  • Falschbeschuldigung nach suggestiven Einflüssen infolge einer Therapie
  • Falschbeschuldigung nach der Trennung im Streit um das Umgangs- und Sorgerecht
  • Falschbeschuldigung im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen

Diese Fallgruppen unterscheiden sich vor allem durch das Motiv der Falschbeschuldigung: In der ersten Fallgruppe erfolgt diese meist unbewusst durch eine verfälschte Erinnerung infolge eines „Rückschaufehlers“, in der zweiten Fallgruppe ebenfalls unbewusst durch die externen suggestiven Einflüsse des Therapeuten.

In der dritten Fallgruppe erfolgt die falsche Anschuldigung demgegenüber oft sehr bewusst und zielgerichtet, um sich einen Vorteil im familiengerichtlichen Verfahren zu verschaffen. In der vierten Gruppe ist in der Regel allein das Krankheitsbild verantwortlich.

Es gibt keinen effektiveren Weg, einen lästigen Mann auszuschalten als ihn eines sexuellen Übergriffs zu bezichtigen.

Tonio Walter, Professor für Strafrecht (Universität Regensburg), Richter am BayOLG

„So etwas denkt sich doch niemand aus“

Die Fallgruppen beantworten auch diesen häufig gehörten Einwand. Oftmals sind die Vorwürfe eben gar nicht „ausgedacht“, sondern schlicht durch Erinnerungsverfälschungen, z.B. infolge (auto-) suggestiver Einflüsse entstanden. Diese sind leider auch viel schwieriger zu erkennen als die bewusst frei erfundene falsche Verdächtigung im Sexualstrafrecht.

Eine bewusste, frei erfundene Falschbeschuldigung kommt in der Praxis seltener vor, denn der Feind der Wahrheit im Strafrecht ist nicht die Lüge, sondern vielmehr der Irrtum.

Falsche Erinnerungen

Bei der Bewertung von Zeugenaussagen ist die Erlebnisbasierheit zu überprüfen, nicht weil ein Zeuge absichtlich lügt, sondern weil er sich möglicherweise täuscht und hierbei einer falschen Erinnerung glaubt.

Wo ist der Unterschied zwischen Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit? Und was sind falsche Erinnerungen?

Als besonders schwierig erweisen sich im Zusammenhang mit falschen Erinnerungen leider immer wieder psychotherapeutische Maßnahmen, die ganz erheblich anlässlich sein können für mögliche falsche Verdächtigungen der Patientinnen und Patienten.

Der richtige Rechtsanwalt entscheidet!

Rechtsanwalt Mirko Laudon gilt als Experte für Aussage gegen Aussage Konstellationen. Er hält hierzu bundesweit Vorträge und ist Autor zu diesem Thema in den Handbüchern für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und für die strafrechtliche Hauptverhandlung. Als Strafverteidiger hat er bereits in hunderten Verfahren Beschuldigte verteidigt, von dessen Unschuld er überzeugt war. Alle Verfahren gingen gut für den Beschuldigten aus.

Diese Erfolge bedeuten aber nicht, dass wir tatsächlich schuldige Mandanten „raushauen“. Im Fokus des Strafverfahrens steht die Wahrheitsfindung, an der wir uns aktiv beteiligen. Diese Wahrheit mag manchmal unbequem sein, manchmal auch nur subjektiv, oftmals ist der Weg dorthin schwierig und auch unbequem. Der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht diese Einsicht zu vermitteln, ist die Aufgabe einer engagierten Strafverteidigung, vor allem bei einer unwahren Behauptung wie bei einer falschen Verdächtigung.

Strafverteidigung ist Vertrauenssache

Strafverteidigung ist Vertrauenssache! Erstaunlicherweise trauen sich viele Rechtsanwälte die anspruchsvolle Verteidigung im Sexualstrafrecht zu – leider kann dieses Versprechen oft nicht gehalten werden. Gerade in der schwierigen „Aussage gegen Aussage“-Konstellation zeigen sich schnell Schwächen gegenüber den spezialisierten Staatsanwälten, der Anwalt ist dann nicht selten überfordert und der Beschuldigte steuert auf eine Verurteilung zu. Oftmals verkennt der Anwalt allerdings die Situation, lässt im Ermittlungsverfahren beste Chancen verstreichen und hofft, alles in der Hauptverhandlung aufklären zu können.

Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. kann auf eine mehr als zehnjährige Erfahrung sowie auf hunderte Verfahren im Sexualstrafrecht zurückblicken, in denen er sich eingehend mit der besonderen Beweiskonstellation von Aussage gegen Aussage auseinandergesetzt hat. Inzwischen gilt er bundesweit als Experte auf dem Gebiet der Aussagepsychologie und übernimmt vorrangig Mandate, die ein anderer Anwalt vielleicht für aussichtslos hält.

Mit eigener Kanzlei ist Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. in Hamburg, Berlin und bundesweit tätig. Seine besondere Expertise im Sexualstrafrecht ist bundesweit anerkannt.

Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. im Interview mit der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW), der renommiertesten Zeitschrift für Juristen.
Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. im Interview in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW).
Die Bereitschaft zur Vorverurteilung ist nirgends so groß wie im Sexualstrafrecht. Mirko Laudon, Strafverteidiger in Hamburg
Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M., Strafverteidiger in Hamburg in den Stuttgarter Nachrichten.
Rechtsanwalt Mirko Laudon, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger in Hamburg und Berlin in RTL Justizdoku
Im Interview zum Thema Falschbeschuldigung bei der RTL Justizdokumentation „Justice“.
Focus: Rechtsanwalt Mirko Laudon, auf das Sexualstrafrecht spezialisiert, geht von 30% Falschbeschuldigungen aus
Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. zur Häufigkeit von Falschbeschuldigungen im „Focus“.

Obwohl es keinen Fachanwalt für Sexualstrafrecht gibt, weil diese Qualifikation nur in bestimmten Rechtsgebieten wie dem Strafrecht vergeben wird, verfügt Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. infolge seiner besonderen theoretischen und praktischen Erfahrungen über eine vergleichbare Qualifikation. Bundesweit gibt er Fortbildungen für Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht zur falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) im Sexualstrafrecht.

Vertrauen Sie deshalb nicht irgendeinem Anwalt, sondern vielmehr unserer Expertise.

Am Ende wird alles gut. 
Wenn es nicht gut wird, ist es noch nicht das Ende.

Selbstverständlich begegnen wir unseren Mandanten respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion. Jeder Rechtsanwalt unterliegt der Verschwiegenheit, Sie können mit uns alles besprechen, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.

  1. * Elsner/Steffen: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern (2005), S. 186 ff. ↩︎
Nach oben scrollen