Falschbeschuldigung
im Sexualstrafrecht
„Die Wahrheit gewinnt!“
Sie werden zu Unrecht einer Sexualstraftat beschuldigt?
Haben Sie bereits eine Vorladung der Polizei erhalten oder hatten eine Hausdurchsuchung? Oder befürchten Sie eine Strafanzeige? Dann sollten Sie keine Zeit verlieren!
Besonders Unschuldige brauchen den besten Anwalt – aber warum?
Unschuldige brauchen den besten Anwalt, denn die Staatsanwaltschaft und das Gericht werden Ihnen leider keinen Glauben schenken wird. Sie sollten daher keinesfalls zur Vorladung gehen!
Zögern Sie nicht, am besten jetzt sofort Kontakt zu uns aufzunehmen!
Unsere Kanzlei ist auf Mandate in der „Aussage gegen Aussage“ Konstellation spezialisiert und verfügt bei Falschbeschuldigung im Sexualstrafrecht über eine wohl einzigartige Erfahrung.
Falschbeschuldigung:
Sexueller Missbrauch
Ihnen wird sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) oder Jugendlichen (§ 182 StGB) bzw. von anderen Personen vorgeworfen?
Falschbeschuldigung:
Vergewaltigung
Ihnen wird ein sexueller Übergriff, eine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung vorgeworfen, also eine sexuelle Handlung gegen den Willen?
Falschbeschuldigung:
Sexuelle Belästigung
Ihnen wird sexuelle Belästigung oder Beleidigung auf sexueller Grundlage oder eine andere Sexualstraftat vorgeworfen (§§ 174 ff. StGB)?
Vertrauen Sie nicht irgendeinem Anwalt!
Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. ist Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg und Berlin und Strafverteidiger aus Überzeugung. Seit mehr als 10 Jahren beschäftigt er sich intensiv mit Aussage gegen Aussage Konstellationen und gilt bundesweit als Experte auf diesem Gebiet. Er hat schon in hunderten Verfahren Beschuldigte verteidigt, von dessen Unschuld er überzeugt war. All diese Verfahren gingen gut für den Beschuldigten aus.
Vertrauen Sie deshalb nicht irgendeinem Anwalt, sondern unserer Expertise!
In den letzten Jahren verlangt der „Zeitgeist“, dass man stets „dem Opfer“ glauben müsse. Wir tun dies nicht, sondern schauen, welchen Eindruck der Beweislage die Ermittlungsakte vermittelt. Denn nicht selten stellt sich dann heraus, dass vielmehr der Beschuldigte in dieser Konstellation das Opfer – und nicht der Täter – ist. Falschbeschuldigungen sind keine Seltenheit, tatsächlich sind sie aber selten eine bewusste Lüge aus Rache oder Boshaftigkeit. Und genau deshalb ist die Strafverteidigung einer Falschbeschuldigung im Sexualstrafrecht kompliziert. Unser Erfolg beruht nicht darauf, dass wir tatsächlich schuldige Mandanten „raushauen“. Im Fokus des Strafverfahrens steht die Wahrheitsfindung, an der wir uns aktiv beteiligen. Denn die Wahrheit gewinnt!
»Am Ende wird alles gut. Wenn es nicht gut wird, ist es noch nicht das Ende.«
Was wollen wir damit sagen? Unsere feste Überzeugung ist, dass am Ende alles gut wird. Und unsere Erfolge geben uns recht! Wir gehen den Weg gemeinsam und finden die beste Strategie für das Strafverfahren. Sie dürfen sich darauf verlassen, dass wir keine leeren Versprechungen machen und Sie stets eine realistische und ehrliche Einschätzung Ihrer Situation erhalten. Im Übrigen übernehmen wir ein Mandat nur, wenn wir überzeugt sind, Ihnen aufgrund unserer Erfahrung die beste Strafverteidigung gewähren zu können.

Falschbeschuldigung im Sexualstrafrecht?
Wir sind für Sie da! Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine kostenlose Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M. – den Termin erhalten Sie noch heute oder morgen!