Spezialisierte Strafverteidigung bei

Falschbeschuldigung

im Sexualstrafrecht beim Vorwurf der sexuellen Nötigung,
Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs.

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Engagiert im Kampf um Ihr Recht.

Kaum ein Thema ist gesellschaftlich so sensibel wie der Vorwurf eines Sexualdelikts – allein diese Beschuldigung genügt, die soziale Existenz des Verdächtigten nachhaltig zu zerstören.

Deshalb ist es im Sexualstrafrecht äußerst wichtig, möglichst frühzeitig einen Strafverteidiger hinzuzuziehen, der als vertrauensvoller Beistand und Ansprechpartner fungiert.

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Am Ende wird alles gut.

Ich trete engagiert und unnachgiebig für die Rechte meiner Mandanten ein, bundesweit vor allen Gerichten und in allen Instanzen. – Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M.,
Fachanwalt für Strafrecht

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Zu Unrecht wegen Missbrauch oder Vergewaltigung beschuldigt?

Falschbeschuldigung: sexueller Missbrauch oder Vergewaltigung

Nirgendwo ist eine Falschbeschuldigung so häufig anzutreffen wie im Sexualstrafrecht. Im Strafverfahren stehen häufig keine Sachbeweise zur Verfügung, die Aussage des einen Beteiligten steht gegen die des anderen. Deshalb liegt beim Vorwurf von sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung fast immer eine Aussage gegen Aussage-Konstellation vor. Diese Beweissituation gehört zu den schwierigsten im Strafrecht, da dies keineswegs heißt, der Vorwurf würde nicht verfolgt.

Das Gegenteil ist vielmehr der Fall. Zeigt ein Opfer eine Vergewaltigung an, nimmt die Polizei dessen Aussage kritiklos entgegen. Ob jemand tatsächlich Opfer ist, wird allzu oft überhaupt nicht mehr hinterfragt. Selbst in den Fachkommissariaten für Sexualdelikte finden sich noch genügend Polizeibeamte, die sich gegenüber einem vermeintlichen Opfer allzu leichtgläubig zeigen. Statt ergebnisoffen und gewissenhaft zu ermitteln, ergreift man dagegen unverhohlen Partei für die Frau in der Opferrolle. Mit fatalen Folgen für alle Beteiligten.

Vorladung von der Polizei erhalten?

Obwohl der Brief mit Vorladung überschrieben ist, müsste dort besser Einladung stehen, denn als Beschuldigter sollte man einer Ladung der Polizei keinesfalls nachkommen. Wenn Sie uns als Anwalt beauftragen, werden wir zuerst die Einladung freundlich für Sie absagen und dann Akteneinsicht beantragen. Diese erhält nur ein Anwalt.

Ursachen für eine Falschbeschuldigung

Die Gründe und Ursachen einer bewussten oder aber unbewussten Falschbeschuldigung sind vielfältig. Diese reichen von einer gezielt falschen Anschuldigung aus Rache oder im Streit um das Sorgerecht bis zu einer diffusen Anschuldigung, um Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Auch psychiatrische Erkrankungen – hier insbesondere die Borderline-Störung – kommen statistisch deutlich gehäuft vor. Am häufigsten sind jedoch bloße Missverständnisse. Beide Sexualpartner waren sich nicht einig darüber, was sie wollten oder brachten dagegen die Ablehnung nicht im Geringsten zum Ausdruck. Woher sollte der eine denn schließlich wissen, dass der andere dies oder das nicht will?

Wer Opfer von Missbrauch oder Vergewaltigung ist, steht deshalb erst zum Ende eines Verfahrens fest – nicht schon zu dessen Beginn.

Der richtige Rechtsanwalt entscheidet!

Nicht selten lässt sich mancher Anwalt von der möglichen Schuld des Beschuldigten leiten. Hält er ihn (noch) für unschuldig, ist alles gut. Ändert sich diese Einschätzung im Laufe der Ermittlungen, bleibt nur noch gesteigerte Verachtung für ihren Mandanten übrig. Beistand hat er dann jedenfalls nicht mehr zu erwarten.

Wir verteidigen ohne Unterschied im Ansehen der Person vorurteilsfrei zu Unrecht Beschuldigte wie juristisch betrachtet schuldige Täter.

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Strafverteidigung ist Vertrauenssache.

Nirgends ist die Bereitschaft zur Vorverurteilung so groß wie im Sexualstrafrecht.
Professionelle und seriöse Strafverteidigung erfordert neben der spezialisierten Beschäftigung mit den Feinheiten des Strafrechts und Strafverfahrensrechts ein hohes Maß an Beharrlichkeit, Menschenkenntnis und Lebenserfahrung. Wir übernehmen ein Mandat nur, wenn wir hinsichtlich unserer Spezialisierung und Erfahrung davon überzeugt sind, Ihnen die beste Strafverteidigung gewährleisten zu können.

Selbstverständlich begegnen wir allen Mandanten respektvoll, vorurteilsfrei und mit absoluter Diskretion. „Am Ende wird alles gut! Wenn es nicht gut wird, ist es noch nicht das Ende.“ — Oscar Wilde

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Laudon LL.M. Strafverteidigung
Anschrift: Holstenwall 10 (1. OG), D - 20355 Hamburg
Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M., Fachanwalt für Strafrecht
Rufen Sie an: 040 - 2285 55905 oder schreiben Sie uns gern auch eine E-Mail.